Zum Jahresende die PKW Versicherung kündigen
Beim PKW Versicherung kündigen gibt es verschiedene Fristen und Gründe. Eine ordentliche Kündigung ist meist zum Ende eines Kalenderjahres fällig, wobei eine vierwöchige Frist beachtet werden muss, das heißt das offizielle Schreiben zum PKW Versicherung kündigen sollte der Versicherung bis zum 30. November vorliegen. Darin sollten die Versicherungsnummer, das amtliche Kennzeichen sowie ein frankierter Rückumschlag enthalten sein.
Wenn der Autofahrer der PKW Versicherung kündigen möchte, sollte er jedoch mindestens ein volles Jahr bei ihr versichert gewesen sein, denn ansonsten könnten unter Umständen teure Kurztarife fällig werden. Es ist sinnvoll, sich diesbezüglich bei der jeweiligen Gesellschaft zu erkundigen.
Wenn man die PKW Versicherung kündigen möchte, kann man das unter bestimmten Voraussetzungen auch außerhalb dieser Frist tun. Gründe hierfür können Beitragserhöhungen, An- und Abmeldung eines Fahrzeugs sowie der Abschluss der Bearbeitung eines Schadensfalles. Der Fahrer kann bis zu vier Wochen nach diesen Ereignissen die PKW Versicherung kündigen. Bei diesem speziellen Sonderkündigungsrecht der Kfz Versicherung sollte auf dem Schreiben an die Assekuranz immer der jeweilige Kündigungsgrund angegeben werden. Ansonsten muss die PKW Versicherung die Kündigung nicht anerkennen.